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Veröffentlicht am 17.12.2017

Das ist neu zum 01.01.2018!

Die GWG-Grenze steigt von 410,- auf 800,- Euro. Wirtschaftsgüter bis 250,- werden sofort abgeschrieben.

 

Für Wirtschaftsgüter, deren Wert zwischen 250,- und 800,- Euro liegt, können Sie zwischen Sofortabschreibung oder Sammelposten wählen.

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