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Office-FiBu, Buchhaltungsbüro*
Steffen Mitze*
QC-Consulting/Kaufmännische Dienstleistungen
Schwarzwaldstraße 40
60528 Frankfurt/Niederrad
Tel.: Neuer Anschluss zum 01.03.2014
Fax: Neuer Anschluss zum 01.03.2014
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Hilfsleistungen
*Die Hilfeleistung in Steuersachen umfasst nur das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle und
die lfd. Lohnabrechnung sowie Lohnsteuermeldungen.
§ 6 Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen
- 1.
-
die Erstattung wissenschaftlich begründeter Gutachten,
- 2.
-
die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen für Angehörige im Sinne des § 15 der Abgabenordnung,
- 3.
-
die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind; hierzu gehören nicht das Kontieren von Belegen und das Erteilen von Buchungsanweisungen,
- 4.
-
das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen, soweit diese Tätigkeiten verantwortlich durch Personen erbracht werden, die nach Bestehen der Abschlußprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder nach Erwerb einer gleichwertigen Vorbildung mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Buchhaltungswesens in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen sind.siehe auch §§ 3, 4, 5 StBerG
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